Der Fall “Zogaj” ist wohl das bekannteste Beispiel für die unwürdigen und zum Teil menschenrechtswidrigen Zustände in der Österreichischen Asyl und Migrationspolitik. Das alltagsrassistische Gejohle an den Stammtischen ist bereits unüberhörbar, denn endlich “muss die Familie Zogaj dorthin zurück wo sie hingehört!”. Dass Arigona bereits fast ihr halbes Leben in Österreich verbracht hat und in ein ihr mittlerweile fremdes Land ausgewiesen werden soll ist dabei nebensächlich. Denn Recht muss schließlich Recht bleiben poltert die FPÖ und fordert die sofortige Umsetzung des VfGH Urteils sowie ihre Abschiebung. Kein Scherz! Ausgerechnet jene FPÖ, die in der Ortstafelcausa von “wildgewordenen Verfassungsrichtern (sic!)” und einem “politischen Urteil gegen das Land Kärnten” spricht und die Umsetzung von höchstgerichtlichen Urteilen seit Jahren verweigert fordert in diesem Fall plötzlich deren sofortige Exekution.

Als wäre dies alleine noch nicht grotesk genug setzt Innenministerin Fekter dem Ganzen noch die Krone auf. Ihr Ratschlag “sie solle doch ausreisen und dann auf legalem Wege wieder einreisen” kann nur als ausgesprochen zynisch interpretiert werden. Ihr Vorschlag sie solle doch einen Österreicher heiraten, was im übrigen zu keiner Aufenthaltsgenehmigung für Arigona Zogaj führen würde, ist ein Schlag ins Gesicht aller binationalen Paare die mit massivsten Eingriffen in das (Menschen)recht auf Familienleben seitens des Innenministeriums zu kämpfen haben. Für nicht selbst betroffene ist es warscheinlich kaum vorstellbar, wenn plötzlich die Fremdenpolizei vor der Tür steht um zu überprüfen ob es möglicherweise um eine “Scheinehe” handelt. Eine Überprüfung bei der sogar in intimste Lebensbereiche eingedrungen wird, wenn beispielsweise die Anzahl der im Badezimmer vorhandenen Zahnbürsten begutachtet wird. Bei Nichtkooperation gehen die Behörden quasi automatisch von einer “Scheinehe” aus, sogar Ausweisungbescheide wurden in der Vergangenheit bereits erlassen, ohne dass ein ordentliches Gericht in dieser Angelegenheit befasst wurde.

Dabei ist die Causa Zogaj nur eine von vielen Facetten der Österreichischen Asyl- und Migrationspolitik. Mit der Fremdenrechtsnovelle 2010 wurden weitere menschenrechtlich bedenkliche Schikanen für Nicht-EU-Bürger_innen in Österreich eingeführt. Neben Ausweitung der Regelungen für Schubhaft und Aufenthaltspflicht in einem bestimmten Bezirk wurde eine neue zusätzliche Meldepflicht und Registrierungspflicht bei der lokalen Polizeidienststelle eingeführt. Diese betrifft in erster Linie obdachlose Personen, die über keinen gesicherten Aufenthalt verfügen (z.B.: Asylwerber_innen) kann aber auch jederzeit von der Behörde verfügt werden. Bei Nichtbefolgung dieser Registrierung kann über die betreffende Person die Schubhaft verhängt werden. In der Praxis sieht diese Meldepflicht so aus, dass registrierungswillige Asylwerber_innen vor der Registrierung “fremdenpolizeilich vernommen” werden und teilweise sogar mit der Begründung “Verstoß gegen die Meldepflicht” in Schubhaft genommen werden. Dem Innenministerium dient diese neue Meldepflicht in erster Linie um Menschen willkürlich zu inhaftieren damit diese kurzfristig “für Flug- und Bustransfer zur Verfügung stehen und nicht untertauchen” wie Fekter höchstpersönlich erklärt.

Diese Beispiele zeigen ganz deutlich: In Österreich gibt es keine Asyl-, sondern eine Asylverhinderungspolitik. Eine Politik auf Kosten derjenigen, die unsere gesellschaftliche Solidarität am dringensten benötigen. Eine Politik die Menschen tötet, sei es im Abschiebeflieger oder nach erfolgter Abschiebung. Umso wichtiger ist es für alle Demokrat_innen gegen diese die Stimme zu erheben und die strikte Einhaltung der Menschenrechte, die auch in Österreich immer öfter mit den Füßen getreten werden, mit aller Vehemenz zu fordern.